Deutsche Erben und Immobilien in Spanien - FAQ

Der Beitrag gibt in Frage und Antwort eine Einführung in das bei Vererbung einer Immobilie in Spanien zu beachtenden Recht und verweist auf weiterführende Informationen zum spanischen Erbrecht und Steuerrecht.

Welches Erbrecht gilt für Immobilien von Deutschen in Spanien?

Welches Erbrecht für Deutsche in Spanien anzuwenden ist, bestimmt sich für Erbfälle ab dem 17.08.2015 nach der  Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO kommt es im Grundsatz auf den letzten gewöhnlicher Aufenthalt (domicilio habitual) des Erblassers an. Dies gilt auch für Immobilien in Spanien. Allerdings müssen Immobilien in Spanien nach Erbschaftsannahme auf die Erben im Grundbuch umgeschrieben werden. 

Wer erbt in Spanien?

Wer Erbe (heredero) sein soll, ergibt sich vorrangig aus dem Testament. Gibt es kein Testament (testamento) oder enthält dies keine Erbeinsetzung, greifen die Regeln der spanischen gesetzliche Erfolge (sucesión intestada). Danach erben vorrangig die Kinder und der Ehegatte. 

Wer erbt in Spanien, wenn es keine Kinder und keinen Ehegatten gibt?

Gibt es im Fall der gesetzliche Erfolge nach spanischem Recht keine Kinder und keinen Ehegatte, erben die Eltern des Erblassers. Sind diese vor dem Erblasser verstorben, erben die Kinder der Eltern (also die Geschwister). Weitergehende Informationen finden Sie in dem Beitrag "Die gesetzliche Erbfolge in Spanien".

Ist ein deutsches Testament in Spanien wirksam?

Ein Testament in der Form des deutschen Rechts, also ein eigenhändiges Testament oder ein notarielles Testament, ist in Spanien in der Regel wegen des Haager Testamentsformübereinkommens anzuerkennen. Wenn Sie sich ganz oder zeitweise in Spanien aufhalten und ein gemeinschaftliches Testament (testamento mancomunado), z.B. Berliner Testament, errichten, sollten sie aber unbedingt vorsorglich deutsches Recht wählen, da gemeinschaftliche Testament bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts unwirksam sind. 

Wie erfahre ich, ob es in Spanien ein Testament gibt?

Wird in Spanien vor einem spanischen Notar (notario) ein Testament (testamento) errichtet, meldet der Notar dies dem Zentralen Testamentsregister (Registro de Actos de Última Voluntad) in Madrid. Nach dem Tod kann dann über das Testamentsregister leicht in Erfahrung gebracht werden, ob es ein Testament gibt. 

Müssen die Erben in Spanien die Erbschaftsannahme erklären?

Ist deutsches Erbrecht anzuwenden, geht der Nachlass auf die Erben über, ohne dass es einer Annahme bedarf. Befinden sich im Nachlass aber Immobilien in Spanien, muss aber dennoch die notarielle Erbschaftsannahme (aceptación notarial de herencia herencia) und Zuweisung des Eigentums vor einem spanischen Notar (notario) oder Konsul erklärt werden, da das spanische Eigentumsregister (registro de la propriedad) die Erben nur nach Vorlage einer Urkunde hierüber als neue Eigentümer in das Grundbuch einträgt. 

Wie erfolgt die Umschreibung einer Immobilie in Spanien auf deutsche Erben?

Um das Grundbuch auf die Erben umzuschreiben, bedarf es neben der notariellen Erbschaftsannahme (aceptación notarial de herencia herencia) der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer und eines Antrags auf Umschreibung des spanischen Eigentumsregister (registro de la propriedad)

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Spanien?

Die Steuersätze der Spanische Erbschaftsteuer (impuesto sobre sucesiones) sind abhängig vom Verhältnis zwischen Erblasser/Erwerber, dem Wert des Erwerbs und dem bestehenden Vorvermögen und bewegen sich zwischen 7,65 % und 81,6 %. In vielen Regionen (z.B. BalearenKanaren, Andalusien, Katalonien, Valencia, Murcia und Madrid) gibt es aber für Kinder, Ehegatten und andere Personen Vergünstigungen.  

Stimmt es, dass man in Spanien nur Erbschaftssteuer zahlen muss, wenn der Verstorbene in Spanien resident war?

Nein, wo der Erblasser seinen steuerlicher Wohnsitz (residencia habitual) hat, ist für die Erbschaftssteuer nicht entscheidend. Vielmehr kommt es auf den steuerlichen Wohnsitz des Erwerbers, also Erben oder Vermächtnisnehmer, an. 

Muss ein residenter Erbe in Spanien Erbschaftsteuer zahlen?

Wenn der Erwerber seinen gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) in Spanien hatte, also z.B. sich  mehr als 183 Tage in Jahr vor dem Tod des Erblassers in Spanien aufhielt, unterfällt sein gesamter Erwerb der spanischen Erbschaftsteuer. 

Müssen Nichtresidente in Spanien Erbschaftssteuer zahlen?

Eine Erbe oder Vermächtnisnehmer ohne gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) muss nur für das Spanien-Vermögen spanische Erbschaftssteuer zahlen. Zum Spanien-Vermögen gehören bebaute und unbebaute Grundstücke und Wohneigentum, aber auch Konten und Depots in Spanien. 

Wie wird eine Immobilie in Spanien bewertet?

Für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer erfolgt die Besteuerung seit 1.1.2022 in der Regel auf der Grundlage des Referenzwertes. Weitergehende Informationen finden Sie in dem Beitrag "Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer". 

Was kostet ein Testament in Spanien?

Die Gebühren eines spanischen Notars für die Beurkundung eines Testaments sind viel niedriger als in Deutschland. So kostet ein Testament in Spanien je nach Seitenzahl in der Regel nur zwischen EUR 30,00 und EUR 60,00. Allerdings treffen spanische Notare auch nicht die gleichen Pflichten wie einen spanischen Notar. Insbesondere muss er nicht das deutsche Erbrecht kennen. 

Soll ich ein Testament bei einem spanischen Notar machen?

Ist deutsches Erbrecht anzuwenden, empfiehlt sich eher nicht ein Testament in Spanien zu errichten, da spanische Notare das deutsche Recht zumeist nicht kennen und es nicht selten Fehler gibt. Außerdem kann es zu Widersprüchen zwischen dem „deutschen Testament” und dem „spanischen Testament" kommen. Dann ist Streit vorprogrammiert.

Glossar

gesetzliche Erfolge (sucesión intestada); Spanische Erbschaftsteuer (impuesto sobre sucesiones); Notarielle Erbschaftsannahme (aceptación notarial de herencia herencia); Zentrales Testamentsregister (Registro de Actos de Última Voluntad); Gemeinschaftliches Testament (testamento mancomunado); gewöhnlicher Wohnsitz (residencia habitual)

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