LG Detmold: Bank muss Vorsorgevollmacht akzeptieren

Leitsätze

1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.

2. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts

  • Neben einer Vorsorgevollmacht sollte auch immer eine Bankvollmacht erteilt werden. Dabei sollte das Formular der Bank benutzt werden.
  • Ist dies nicht möglich, sollte der Vollmachtgeber die Bank über die Erteilung der Vorsorgevollmacht informeren und anweisen, diese zu aktzepieren.
  • Wird die Vorsorgevollmacht von der Bank zurückgewiesen, sollte der Bevollmächtigte nochmals unter Hinweis auf das Urteil und unter Fristsetzung aufgefordert werden, die Anweisungen auszuführen.
  • Sollte die Bank dem nicht nachkommen, sollte durch anwaltliches Schreiben die Bank aufgefordert werden, die Anweisung auszuführen.

Do You have any Questions?

We look forward to assisting you. For the sake of simplicity and efficiency, we request that you use our contact form for your inquiry and describe the matter as clearly as possible. In addition, you can include relevant attachments. After submitting your inquiry, we will contact you either by telephone or e-mail within 2 working days. If we can assist, we will suggest a time and date for an initial consultation. Of course, you can also contact this firm or a particular attorney directly to make an appointment for a personal consultation or telephone consultation (find contact details here). Please be advised that no attorney-client relationship is created by sending us an email or filling out this contact form. For information on our fees, please click here.