Nach dem neuen Recht ist es jedermann verboten in Neuseeland ohne staatliche Zustimmung Grundvermögen in Neuseeland zu erwerben, es sei denn die Person ist ein Staatsangehöriger von Neuseeland oder dauerhaft in Neuseeland ansässig. Zwar gilt die Regelung nicht rückwirkend, so dass Eigentümer, die diese Anforderungen nicht erfüllen nichts unternehmen müssen, allerdings beschränkt dies auch für solche Eigentümer den Kreis potentieller Käufer. Für den Erwerb von Todes wegen sind die Regelungen in der Regel nicht anzuwenden, so dass auch eine nicht-Ansässiger von Todes wegen Grundvermögen in Neuseeland erwerben kann. Allerdings sollte im Testament das Grundvermögen ausdrücklich dem Erben zugewandt werden. Bei vorweggenommener Erbfolge (z.B. durch Schenkung) ist hingegen eine Zustimmung des Staates erforderlich.
Weitere Informationen:
Offizielle Pressemitteilung: https://www.linz.govt.nz/overseas-investment/about-overseas-investment-office/legislation-ministers-delegated-powers/overseas-investment-amendment-act-2018
Gesetzestext: https://www.legislation.govt.nz/act/public/2018/0025/33.0/DLM7512906.html ”