Die Regierung der Balearen hat am 8.03.2012 weitere „Sparmaßnahmen“ angekündigt. Unter anderem soll die Grunderwerbsteuer („Impuesto de Transmisiones Patrimoniales“, kurz „ITP“) erhöht werden. Die Grunderwerbsteuer auf den Balearen wird nunmehr progressiv ausgestaltet. Bei einen (beurkundeten) Kaufpreis
- unter 300.000 € beträgt der Steuersatz 7%
- zwischen 300.001€ und 500.000 € beträgt der Steuersatz 8%
- zwischen 500.001€ und 700.000 € beträgt der Steuersatz 9%
- ab 700.001 € beträgt der Steuersatz 10%.
Beraterhinweise:
1) Es ist zu erwarten, dass weitere Autonome Gemeinschaften die ITP anheben werden.
2) Es ist zu erwarten, dass vermehrt versucht wird, durch „Unterverbriefung“ die Steuerbelastung zu verringern. Wir weisen insoweit nochmals auf die in jüngerer Zeit strengere Steuerpraxis und vereinfachte Beitreibung in der EU und EFTA hin.
3) Die Steuerbegünstigung bei Auflösung der Eigentümer wird noch interessanter. Dies sollte wegen der strengeren Steuerpraxis aber gut durchdacht werden.
4) Der „Verkauf an die Erben“ wird unattraktiver. Oftmals wird eine Schenkung vorzuziehen sein. In manchen Fällen kann auch die Freistellung nach dem Recht der autonomen Balearen genutzt werden.