Gemäß königlichem Dekret (Gesetz 20/2011, vom 30. Dezember 2011) gelten für 2012 folgende Änderungen:
- Die nach der 4. Übergangsvorschrift des Gesetzes 9/2011 vom 19. August eingeführte Ermäßigung des Mehrwertsteuertarifs beim Kauf von Neuimmobilien auf 4 % wird bis Ende 2012 verlängert.
- Die steuerliche Begünstigung für den Erwerb der Erstwohnung wird wieder eingeführt;
- Die spanische Grundsteuer (IBI) wird durchschnittlich um 6 % erhöht.
- Die Steuersätze für Einkommen aus Kapitaleinkünften werden erhöht.