Valencia: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023

Im Amtsblatt der Generalitat Valenciana wurde am 23. November 2023 das Gesetz 6/2023 der Generalitat vom 22. November zur Änderung des Gesetzes 13/1997 vom 23. Dezember veröffentlicht.

Danach wird ein Abzug von der Steuerschuld nun in Höhe von 99 % für folgende Personen gewährt: 

  • Im Falle des Erwerbs von Todes wegen (Erbschaftssteuer) für Steuerpflichtige den Steuerklassen I (Kind oder Kindeskind unter 21 Jahren) und Steuerklasse II (Abkömmlinge über 21 Jahre, der Ehegatte, die Eltern, Adoptiveltern, Großeltern). 
  • Im Falle von Schenkungen oder anderen Übertragungen unter Lebenden für den Erwerb des Ehegatten, der Kinder und der Adopierten. 

Die Regelung gilt rückwirkend für Steuerfälle ab dem 28. Mai 2023. 

Weitere Informationen finden Sie in dem Betrag Erbschaftsteuer Valencia und dem Beitrag Schenkungssteuer Valencia

 

 

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