Grundlagen: Begriff und Zweck der Joint Tenancy
Die joint tenancy - genauer joint tenancy with right of survivorship- bedeutet, dass ein Vermögensgegenstand (z.B. Konto oder Haus) mehreren Personen gemeinschaftlich gehört und der Anteil des Erstversterbenden dem Überlebenden auf den Tod anwächst.
Die joint tenancy ist von der tenancy in common zu unterscheiden, bei der mehrere Personen an einen Vermögensgegenstand zu ideellen Bruchteilen berechtigt sind und bei Versterben eines tenants dessen Anteil in dessen Nachlass fällt und nach den Bestimmungen des Testaments oder den Regeln der gesetzlichen Erbfolge übergeht. Ferner ist sie von der tenancy by the entireties for married couples zu unterscheiden
Zweck der Vermeidung einer joint tenancy ist oft die Vermeidung des als umständlich empfundenen Nachlassabwicklung (administration). Manchmal werden aber auch Vermögensschutz und Steuervorteile als Gründe genannt.
Begründung
Eine joint tenancy kann unter Lebenden oder von Todes wegen (z.B. durch testamentarische Anordnung) begründet werden. Nach den common-law Regeln setzt die Begründung voraus, dass das Recht aller Mitberechtigten
- in Dauer, Natur und Umfang einheitlich ist (unity of interest)
- auf ein und demselben Rechtsgeschäft und Dokument (z.B. Schenkungsvertrag, Testament) beruht (unity of title),
- zu ein und demselben Zeitpunkt entsteht (unity of time) und
- alle ein Besitzrecht am ganzen Gegenstand haben (unity of possession).
Diese vier Voraussetzungen werden als die vier Einheiten (four unities) bezeichnet. Liegt eine davon nicht vor, entsteht nach den common-law Regeln keine joint tenancy, sondern Bruchteilseigentum (tenancy in common).
Eine Verfügung über Grundbesitz an Ehegatten begründet eine tenancy by the entireties, es sei denn, es wird ausdrücklich erklärt, dass es sich um ein Miteigentum mit Anwachsungsrecht auf den Tod oder Bruchteilseigentum handeln soll.
Ob an dem Guthaben eines gemeinschaftlichen Kontos eine joint tenancy besteht, hängt von der Vereinbarung der Kontomitinhaber ab.
Verhältnis zum Testament
Die joint tenancy geht letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament) vor. Da es immer wieder Stimmen gibt, welche unter bestimmten Voraussetzungen dem Testament den Vorrang geben wollen, wird aber oft dazu geraten, ergänzend auch im Testament Anordnungen zu dem Vermögensgegenstand, für welchen eine joint tenancy Abrede besteht, zu treffen.
Vorsicht: Da Testamente keinen Einfluss auf den Übergang von Todes wegen haben, kann im Fall einer Ehescheidung (bei welcher nicht das Eigentum neu geordnet wird) es zu einer nicht (mehr) gewünschten Erbfolge kommen.
Rechte und Pflichten zu Lebzeiten der Gesamtberechtigten
Bei der einfachen joint tenancy kann ein Gesamteigentümer (joint tenant) heimlich seinen Anteil an einen Dritten übertragen und auf diese Art und Weise die joint tenancy aufheben. Diese wird zur bloßen Miteigentümergemeinschaft (tenancy in common).
Hinweis: Hingegen ist dies bei der tenancy by the entireties for married couples nicht möglich.
Gläubiger eines Gesamtberechtigten können jeweiligen Anteil vollstrecken.
Ist einer der joint tenants insolvent, kann das Insolvenzgericht den Verkauf anordnen und dem nicht insolventen joint tenant den Geldwert seines Anteils auskehren.
In den meisten US-Bundesstaaten können die joint tenants (und auch tenants in Common) Aufhebung der Gemeinschaft verlangen und durch eine Teilungsklage (partition lawsuit) durchsetzen.
Die joint tenants sind mangels abweichender Vereinbarung entsprechend ihrer Anteile verpflichtet sich an den Kosten und Steuern, insbesondere Grundsteuer (property tax), der Immobilie zu beteiligen. Zahlt nur ein Joint Tenant, hat er im Grundsatz das Recht anteilige Erstattung von dem Anderen zu verlangen.
Wird einer der gemeinschaftlichen Eigentümer geschäftsunfähig (incapacitated) kann über seinen Anteil nur noch sein Vormund (guardian) oder Bevollmächtigter (attorney-in-fact) aufgrund einer Vorsorgevollmacht (enduring power of attorney) handeln.
Alternativen zur Joint Tenancy
Die Alternative zur joint Tenancy ist der lebzeitige Trust (living trust). Dieser hat allerdings unter Umständen ungewollte steuerliche Auswirkungen.