Landgerichts Düsseldorf (Az.: 15 O 103/11; Urteil vom 27.07.2012) hat klargestellt, dass der in der Wohnung der Erblasserin gefundene und von der Erblasserin versteckten Geld den Erben zusteht, wenn diese beweisen können, dass das Geld von der Erblasserin stammt.
Sachverhalt:
Der Beklagte erwarb 2008 von den Erben der zuvor verstorbenen Erblasserin, Martha S., ein Mehrfamilienhaft. Bei Renovierungsarbeiten fand der Beklagte in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten. Diese enthielten 303.700,00 DM in Banknoten, teilweise mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977. Die Erblasserin hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt. Ihr Ehemann und sie waren Eigentümer eines Teppichgeschäfts auf der Düsseldorfer Königsallee, das sie 1971 verkauft hatten. Gegenüber Zeugen hatte die Erblasserin Folgendes geäußert: "Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken". Außer den Eheleuten hatte niemand in der Wohnung gelebt.
Hintergrund: Ein Schatzfund gem. § 984 BGB setzt voraus, dass der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln ist. Hier waren die Eigentümer aber zu ermitteln: Die Erben.