Gesetzliche Erbfolge in Victoria (Australien)

Grundlagen

Die gesetzliche Erbfolge ist in Part IA des Administration and Probate Act 1958 geregelt. Nach Sec. 70a des Gesetzes tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn der Erblasser

  • ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt oder
  • durch ein Testament ganz oder teilweise unwirksam verfügt wird. 

Gesetzliche Erbfolge bei Tod vor dem 1. November 2017

 Für Erbfälle vor dem 1. November 2017 gelten folgende Regeln:

Partner ohne Kinder

100% an den überlebenden partner

 

Partner mit Kindern

Partner erhält

(1) die personal chattels

 

 

(2) 100% wenn der Wert des Nachlass unter AUD100.000 ist.

 

 

(3) AUD 100.000, wenn der Wert des Nachlasses über AUD 100.000 ist.

 

 

(4) Zinsen auf AUD 100.000

 

 

(5) ein Drittel des Nachlasses

 

Die Kinder erhalten zwei Drittel

 

Kein Partner, aber Kinder

Zu gleichen Teilen unter den Kindern

 

Weitere Regeln gibt es für den Fall, dass es mehrere Partner gibt oder dass es keinen Partner und keine Kinder gib.

Gesetzliche Erbfolge nach dem 1. November 2017

Durch “Administration and Probate and Other Acts Amendment (Succession and Related Matters) Act 2017” wurden mit Wirkung für Erbfälle ab dem 1. November 2017 die Regeln der gesetzlichen Erbfolge geändert: 

Partner ohne Kinder

100% an den überlebenden Partner

 

Partner mit Kindern aus der Partnerschaft

 100% an den überlebenden Partner

 

Partner mit Kindern aus einer anderen Beziehung

Partner erhält

(1) die personal chattels

 

 

(2) 100% wenn der Wert des Nachlass unter AUD 451,909 (erhöht um CPI)

 

 

(3) AUD 451,909, wenn der Wert des Nachlasses über AUD 451,909 ist.

 

 

(4) Zinsen auf AUD 451,909

 

 

(5) die Hälfte des Nachlasses

 

Die Kinder einer anderen Beziehung erhalten eine Hälfte

 

Kein Partner, aber Kinder

Zu gleichen Teilen unter den Kindern

 


‘Partner’ ist nun definiert als Ehegatte (spouse), eingetragene Partnerschaft (registered domestic partner) oder ein eingetragener Fürsorge-Partner (registered caring partner)

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