Aus dem Inhalt
Jan-Hendrik Frank und Jan AtkinsonDas im Hinblick auf die „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ anzuwendende Recht ist seit dem 17. 8. 2015 nach den Regeln der EU-ErbRVO zu bestimmen. Damit änderte sich auch bei deutsch-britischen Erbfällen das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht (Erbstatut). Der Beitrag erläutert, welches Recht bisher anzuwenden war und was sich mit vollständiger Anwendbarkeit der EU-ErbRVO geändert hat. Abschließend werden Handlungsempfehlungen gegeben.
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