Der Bundesstaat Maine erhebt auch für den Nachlass eines nonresident eine Nachlasssteuer, siehe M.R.S. § 4104 ( https://legislature.maine.gov/statutes/36/title36sec4104.html ). Die Steuer wird im Grundsatz wie die Steuer für einen resident nach M.R.S. § 4103 berechnet, wobei der so ermittelte Betrag mit dem Anteil des Maine-Vermögens (Grundvermögen und bewegliches Vermögen in Maine) multipliziert wird.
Der Freibetrag für Erbfälle in 2025 ist USD 6 Mio. Er bezieht sich auf das Weltvermögen
Die Steuersätze sind:
8 % auf die ersten 3 Mio. $ über der Maine-Freistellung;
10 % auf die nächsten 3 Mio. $ über der Maine-Freistellung; und
12 % auf alle Beträge über 6 Millionen Dollar über dem Freibetrag von Maine.
Der so ermittelte Betrag wird mit dem Anteil des Maine-Vermögens (Grundvermögen und bewegliches Vermögen in Maine) multipliziert.

