Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), Heft 9 (Seite 563 ff.)
Autoren: Rechtsanwalt Steffen Leithold und Attorney at law Jerome Synold
Aus dem Inhalt
Hinterlässt der Erblasser Vermögen im US-Bundesstaat Kalifornien, ist dort regelmäßig ein förmliches Nachlassverfahren durchzuführen, das in seiner Gesamtheit oftmals als probate-Verfahren bezeichnet wird. Demgegenüber beschränkt sich der Beitrag auf das probate-Verfahren ieS und verzichtet auf eine Darstellung des Verfahrens der Nachlassabwicklung/-verteilung (administration) durch einen gerichtlich bestellten Nachlassabwickler (personal representative). Neben einer einführenden Darstellung werden praktische Hinweise für deutsche Erben und deren Berater zur Wahrung der Rechte im Erbfall gegeben sowie aufgezeigt, wann ein probate-Verfahren entbehrlich ist und wie es hierzulande zu behandeln ist.
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