Schenkungsvertrag
Bei der Schenkung von Immobilien im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) wird das Eigentum durch ein juristisches Dokument, die so genannte Schenkungsurkunde (Deed of Gift), übertragen, für deren ordnungsgemäße Ausfertigung und Eintragung im englischen Grundbuch ein Anwalt hinzugezogen werden muss. Dieses Verfahren ist im Allgemeinen schneller als ein Verkauf, da es keine komplexe finanzielle Transaktion beinhaltet.
Ein vor eienm deutschen Notar geschlossener Schenkungsvertrag oder Übertragungsvertrag genügt in der Regel nicht für eine Eintragung in ein englisches Grundbuch.
Deutsche Schenkungsteuer
Für den gesamten Vermögensanfall (Schenkung) tritt gemäß § 2 (1) ErbStG die persönliche Steuerpflicht ein, wenn der Schenker oder der Beschenkte zur Zeit der Entstehung der Steuer (in der Regel das Datum der Durchführung der Schenkung) ein Inländer ist. Da es für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer mit dem UK kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann Deutschland auch die Schenkung von Grundvermögen im UK besteuern.
Bei einer Schenkung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs kann der Wert des Nießbrauchs vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs in Abzug gebracht werden; insoweit verweisen wir vertiefend auf den Beitrag Schenkung einer Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs.
UK-Schenkungsteuer und UK-Erbschaftsteuer
Besteuerung bei Übertragung des Vollrechts
Bei Übetragung des Vollrechts wird im Grundsatz UK-Schenkungsteuer ausgelöst (siehe hierzu auch Schenkungsteuer im UK). Allerdings sind Schenkungen an natürliche Personen steuerfrei, wenn der Schenkende noch 7 Jahre nach der Schenkung lebt. Stirbt der Schenker in der 7-Jahres-Frist wird eine teilweise Steuerbefreiung gewährt. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag zur US-Schenkungsteuer, dort den Abschnitt vorläufig freigestellte Schenkungen.
Besteuerung bei Schenkung unter Vorbehalt des Nutzungsrechts
Personen, die in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer unterfallen, wollen bei der Schenkung in der Regel einen Nießbrauch oder Wohnrecht zurückbehalten. Eine solche Schenkung unterfällt allerdings als Schenkung unter Vorbehalt des Nutzungsrechts (Gift with Reservation of Benefit), kurz GWR, besonderen UK-Steuerregeln: Die Schenkung wird für Zwecke de UK-Schenkungsteuer zwar im Grundsatz wie jede andere Schenkung behandelt und sie wird somit in der Regel als PET "vorläufig steuerfrei" sein, allerdings scheidet ein GWR nicht aus dem steuerbaren Nachlass des Schenkers aus. In der Folge wird beim Tod des Schenkers UK-Nachlasssteuer (UK IHT) ausgelöst. Dabei wird der allgemeine Freibetrag von GBP 325.000 gewährt. Ferner können weitere Freibeträge und Steuerbefreiungen zur Anwendung kommen (siehe hierzu den Beitrag zur Erbschaftssteuer im UK). Ein GWR liegt auch vor, wenn der Schenker die geschenkte Wohnung tatsächlich oder aufgrund eines Mietvertrags (tenancy agreement), der keine marktüblichen Vereinbarungen (market rent) enthält, nutzt.
UK-Veräußerungsgewinnsteuer
Nach dem Recht des UK löst eine Schenkung im Grundsatz UK-Veräußerungsgewinnsteuer (UK Capital Gains Tax) aus. Ausgenommen sind Schenkungen an Ehegatten oder Partner.
Bemessungsgrundlage ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung und de, Anschaffungswert (z.B. Kaufpreis). Abgezogen werden können bestimmte werterhöhnde Aufwendungen und die mit dem Kauf oder der Schenkung verbundenen Kosten (z.B. Anwalts- und Maklergebühren) und Steuern (Stempelsteuer).
Die ersten £3000 des Gewinns sind im Rahmen des jährlichen CGT-Freibetrags (annual exempt amount – kurz: AEA) steuerfrei. Der Restbetrag wird mit 18 % bzw. 24 % besteuert, je nach Ihrem Einkommen in diesem Steuerjahr (vorausgesetzt, die Immobilie wird zu Wohnzwecken genutzt).
Wenn die geschenkte Immobilie der Hauptwohnsitz war, kann die Steuerbefreiung für Privatwohnungen (Private Residence Relief -kurz: PRR) einen Teil oder den gesamten Gewinn von der CGT befreien. Das gleiche kann gelten, wenn ein Kind/Enkelkind die Immobilie als einzigen oder Hauptwohnsitz bewohnt.
Wenn die UK-Kapitalgewinnsteuer zu zahlen ist, muss die Schenkung der Immobilie dem britischen Finanzamt (HMRC) gemeldet und die Steuer innerhalb von 60 Tagen entrichtet werden.
Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach deutschem Steurrecht
Nach deutschem Recht löst eine Schenkung keine Einkommensteuer aus.
Steueroptimierte Übertragung von UK-Grundvermögen auf Kinder
Wegen der hohen UK-Nachlasssteuer wird eine Schenkung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts an Kinder oftmals nicht sinnvoll sein. Wenn die UK-Immobilie vom Schenker selbst genutzt werden soll, kann es unter Umständen sinnvoll sein, dass der Schenker die Immobilie ohne Rückbehalt von Rechten schenkt und sodann einen Mietvertrag mit dem Beschenkten schließt. Manchmal wird auch eine "Verkauf an die Erben" sinnvoll sein.
Fazit
Bei der Übertragung von UK-Grundvermögen auf die Kinder oder sonstige Begünstigte gibt es kein universell anwendbares Model zur Steueroptimierung. Vielmehr ist es stets eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Steuern im Deutschland und dem UK erforderlich. Wir beraten Sie bei der Übertragung von UK-Grundvermögen auf Kinder oder sonstige Personen. Dabei berücksichtigen wir alle deutschen und UK-Steuern. Ferner beraten wir Sie auch betreffend alle anderen Gesichtspunkte umfassend bei der deutsch-englischen Nachlassplanung.